Teil A: Allgemeine Nutzungsbedingungen der Plattform

Entwurf, noch nicht in Kraft.

1Geltungsbereich und Begriffe

1.1Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform beelog.io einschließlich der zugehörigen mobilen Anwendungen (nachfolgend „Plattform“), die die beelog GmbH (nachfolgend „beelog“) betreibt. Sie gelten zwischen beelog und jedem Benutzer. Die Nutzung ist kostenlos.

1.2Im Sinne dieser Bedingungen ist

  1. 1.Benutzer eine natürliche Person mit einem Konto auf der Plattform,
  2. 2.Organisation ein Unternehmen oder eine öffentliche Stelle, für das oder die Benutzer auf der Plattform handeln,
  3. 3.Inhalt jede Angabe und jede Datei, etwa ein Dokument, ein Foto oder eine Unterschrift, die ein Benutzer auf der Plattform bereitstellt,
  4. 4.Auftrag ein Vertrag über eine Beförderung nach Teil B oder Teil C.

1.3Aufträge regeln diese Bedingungen nicht. Für sie gelten die Bedingungen für Kunden (Teil B) und der Frachtführervertrag mit dem Service Partner (Teil C).

2Registrierung und Konto

2.1Registrieren darf sich nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist.

2.2Der Benutzer macht zutreffende und vollständige Angaben und hält sie aktuell. beelog kann Nachweise verlangen, etwa zur Identität oder zur Fahrerlaubnis.

2.3Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung zustande. Bis dahin lassen sich alle Eingaben prüfen und korrigieren. beelog speichert die Fassung dieser Bedingungen, der der Benutzer zugestimmt hat, und sendet sie ihm nach der Registrierung in Textform.

2.4Jeder Benutzer hat ein persönliches Konto, das er keinem anderen überlässt. Er hält seine Zugangsdaten geheim und informiert beelog unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat.

3Leistungen von beelog

3.1Welche Funktionen und Daten ein Benutzer nutzen kann, richtet sich nach den Berechtigungen, die ihm eine Organisation einräumt, und nach den Verträgen dieser Organisation mit beelog.

3.2beelog kann die Nutzung vorübergehend einschränken, soweit Wartung, Sicherheit oder die Funktionsfähigkeit der Plattform es erfordern, und kündigt geplante Wartungen nach Möglichkeit vorher an. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln.

3.3beelog kann die Plattform über das zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit Erforderliche hinaus ändern, wenn ein triftiger Grund besteht und dem Benutzer keine Kosten entstehen. Ein triftiger Grund ist etwa eine neue technische Umgebung, eine höhere Zahl von Benutzern, eine Änderung von Rechtsvorschriften oder die Sicherheit. beelog informiert den Benutzer klar und verständlich über jede solche Änderung. Beeinträchtigt sie die Nutzung mehr als nur unerheblich, informiert beelog ihn rechtzeitig vorher in Textform über ihre Merkmale und ihren Zeitpunkt. Der Benutzer kann den Vertrag dann innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information oder, wenn die Änderung später erfolgt, nach der Änderung kostenfrei beenden.

4Regeln für die Nutzung

4.1Der Benutzer nutzt die Plattform nur für die Zwecke, für die sie bestimmt ist, und hält dabei die geltenden Gesetze ein. Er unterlässt es insbesondere,

  1. 1.die Plattform mit Bots, Skripten oder ähnlichen automatisierten Mitteln zu nutzen, außer über eine Schnittstelle von beelog und nur für den Zweck, für den beelog sie bereitstellt,
  2. 2.die Software der Plattform zurückzuentwickeln oder ihre Funktionsweise, etwa die Berechnung von Preisen, durch systematische Abfragen oder Tests zu ermitteln, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt,
  3. 3.die Plattform zu überlasten, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder ohne vorherige Zustimmung von beelog in Textform Last- oder Sicherheitstests durchzuführen,
  4. 4.Schadsoftware oder rechtswidrige Inhalte zu übermitteln,
  5. 5.falsche oder verfälschte Angaben oder Dokumente bereitzustellen, sich als eine andere Person auszugeben oder einen Standort zu verfälschen.

5Inhalte

5.1Der Benutzer räumt beelog an seinen Inhalten das einfache, unentgeltliche Nutzungsrecht ein, sie zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen und seiner Organisation sowie den an einem Auftrag Beteiligten zugänglich zu machen, soweit das für den Betrieb der Plattform, die Abwicklung von Aufträgen oder die Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist. Löscht der Benutzer einen Inhalt, endet das Recht. Abweichend davon darf beelog Inhalte, die als Nachweis dienen, behalten, solange eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht oder bis die Ansprüche verjährt sind, die sie belegen.

5.2beelog prüft Dokumente, die für Aufträge erforderlich sind, etwa Versicherungsnachweise und Fahrerlaubnisse. Dabei setzt beelog eigene Mitarbeiter und technische Hilfsmittel ein, auch solche beauftragter Unternehmen. beelog kann Inhalte ablehnen, sperren oder entfernen, wenn sie gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder ein Dokument nicht nachweist, was es nachweisen soll. Für die Mitteilung und die Prüfung durch einen Mitarbeiter gilt Ziffer 6.2.

5.3Wer auf der Plattform einen rechtswidrigen Inhalt bemerkt, kann ihn beelog auf einem der elektronischen Kontaktwege melden, die auf der Plattform genannt sind. beelog bestätigt dem Meldenden den Eingang, entscheidet zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt ihm die Entscheidung mit den möglichen Rechtsbehelfen mit.

6Sperrung und Kündigung

6.1Verstößt ein Benutzer gegen diese Bedingungen oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, kann beelog ihn je nach Schwere des Verstoßes verwarnen, einzelne Funktionen einschränken oder sein Konto vorübergehend sperren. beelog berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Benutzers, insbesondere, ob ihn ein Verschulden trifft.

6.2beelog teilt dem Benutzer eine beabsichtigte Maßnahme vorher mit ihrem Grund in Textform mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Ist das wegen der Schwere des Verstoßes oder zum Schutz anderer nicht zumutbar, etwa bei verfälschten Dokumenten, fehlender Fahrerlaubnis oder einer Gefahr für die Sicherheit, informiert beelog unverzüglich danach. Die Mitteilung nennt die Maßnahme mit Umfang und Dauer, die Tatsachen, die Bestimmung dieser Bedingungen, auf der sie beruht, ob technische Hilfsmittel beteiligt waren und welche Rechtsbehelfe dem Benutzer offenstehen. Über eine Stellungnahme und auf Verlangen über jede Entscheidung, die allein auf technischen Hilfsmitteln beruht, entscheidet ein Mitarbeiter von beelog. Fällt der Grund weg, hebt beelog die Maßnahme auf.

6.3Der Benutzer kann den Vertrag jederzeit ohne Frist beenden, indem er sein Konto löscht oder beelog die Kündigung in Textform mitteilt.

6.4beelog kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen.

7Haftung

7.1beelog haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie und soweit das Gesetz eine Beschränkung sonst nicht zulässt.

7.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet beelog nur, wenn es eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertrauen darf, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.3Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von beelog.

8Widerrufsrecht für Verbraucher

8.1Ist der Benutzer Verbraucher (§ 13 BGB), hat er das folgende Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (beelog GmbH, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, E-Mail: support@beelog.io) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch über die Funktion „Vertrag widerrufen“ in Ihrem Konto erklären; dann bestätigen wir Ihnen den Eingang unverzüglich per E-Mail.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, endet er, und wir schließen Ihr Konto. Für die Nutzung bis zum Widerruf entstehen Ihnen keine Kosten.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: beelog GmbH, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, E-Mail: support@beelog.io.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Nutzung der Plattform beelog.io.

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ……

Name des/der Verbraucher(s): ……

Anschrift des/der Verbraucher(s): ……

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ……

Datum: ……

(*) Unzutreffendes streichen.

9Änderungen dieser Bedingungen

9.1beelog teilt dem Benutzer eine neue Fassung dieser Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die Änderungen dar.

9.2Ist eine Änderung erforderlich, weil sich Gesetze oder die höchstrichterliche Rechtsprechung geändert haben oder eine Behörde oder ein Gericht sie verlangt, und berührt sie weder die Leistungen von beelog noch die Pflichten des Benutzers wesentlich, gilt die Zustimmung des Benutzers als erteilt, wenn er nicht vor dem Wirksamwerden in Textform widerspricht. beelog weist in der Mitteilung besonders auf diese Folge, das Recht zum Widerspruch und die Frist hin. Widerspricht der Benutzer, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter.

9.3Jede andere Änderung wird nur wirksam, wenn der Benutzer ihr zustimmt. Bis dahin gilt für ihn die bisherige Fassung.

10Schlussbestimmungen

10.1Mitteilungen in Textform sendet beelog an die E-Mail-Adresse, die der Benutzer in seinem Konto angegeben hat.

10.2Wie beelog personenbezogene Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung. Sie ist nicht Teil dieser Bedingungen.

10.3Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

10.4beelog ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.5Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen; Übersetzungen dienen der Information.

Teil B: Bedingungen für Kunden

Entwurf, noch nicht in Kraft.

1Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Beförderungen und damit zusammenhängende Leistungen, die ein Kunde mit der beelog GmbH (nachfolgend „beelog“) über die Plattform beelog.io (nachfolgend „Plattform“) oder in Textform schließt.

1.2Im Sinne dieser Bedingungen ist

  1. 1.Kunde das Unternehmen, das beelog einen Auftrag erteilt (Auftraggeber im Sinne der ADSp 2017),
  2. 2.Benutzer eine natürliche Person, die für den Kunden auf der Plattform handelt,
  3. 3.Auftrag der einzelne Vertrag über eine Beförderung einschließlich der dazugehörigen Leistungen,
  4. 4.Konditionen die Gesamtheit der für den Kunden geltenden Werte für Zuschläge, Entgelte, Zahlungsbedingungen und sonstige Leistungsmerkmale, wie die Plattform sie vor Erteilung eines Auftrags anzeigt,
  5. 5.Service Partner ein Unternehmen, das beelog zur Ausführung von Beförderungen einsetzt.

1.3beelog arbeitet ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017), soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen. Die ADSp 2017 sind auf der Plattform abrufbar und können dort gespeichert werden.

Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

1.4Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. 1.individuelle Vereinbarungen zwischen beelog und dem Kunden in Textform,
  2. 2.Preis und Konditionen des jeweiligen Auftrags,
  3. 3.diese Bedingungen (Teil B),
  4. 4.die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform (Teil A),
  5. 5.die ADSp 2017.

1.5Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn beelog ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen ohne Vorbehalt erbringt.

1.6Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Bedingungen und den ADSp 2017 vor, insbesondere die Vorschriften des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).

1.7Die Leistungen von beelog richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt beelog nicht. beelog kann geeignete Nachweise verlangen.

2Leistungen von beelog

2.1beelog übernimmt die Beförderung des Gutes im eigenen Namen zu dem im Auftrag vereinbarten festen Preis.

2.2Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, insbesondere Gut, Stopps, Fahrzeug und vereinbarte Zusatzleistungen. Die zollamtliche Behandlung des Gutes schuldet beelog abweichend von Ziffer 4.6 ADSp 2017 nur, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vereinbart ist.

2.3Termine, Zeitfenster und Lieferfristen sind nur vereinbart, soweit sie im Auftrag als verbindlich ausgewiesen sind. Planungsangaben des Kunden, etwa ein gewünschter Beginn des Auftrags, sowie voraussichtliche Ankunftszeiten und Statusangaben auf der Plattform sind keine Vereinbarung einer Lieferfrist.

2.4beelog kann ein Fahrzeug einsetzen, das die im Auftrag vereinbarten Anforderungen übertrifft. Einen Anspruch auf einen bestimmten Service Partner, ein bestimmtes Fahrzeug oder einen bestimmten Fahrer hat der Kunde nicht.

2.5Schwer- und Großraumtransporte, deren Durchführung eine verkehrsrechtliche Transporterlaubnis oder Ausnahmegenehmigung erfordert, befördert beelog nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform. Für sie gelten die ADSp 2017 nicht (Ziffer 2.3.5 ADSp 2017).

3Vertragsschluss

3.1Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Plattform ist kein bindendes Angebot von beelog. Mit der Erteilung eines Auftrags auf der Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu dem angezeigten Preis und den angezeigten Konditionen ab.

3.2Der Vertrag kommt zustande, wenn beelog den Auftrag in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung).

3.3Erklärungen, die Benutzer im Rahmen der Berechtigungen abgeben, die ihnen der Kunde auf der Plattform eingeräumt hat, gelten als Erklärungen des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Berechtigungen nur an Personen zu vergeben, die ihn vertreten dürfen, und sie aktuell zu halten.

3.4Richtet der Kunde ein, dass ein vorbereiteter Auftrag zu festgelegten Zeitpunkten automatisch erteilt wird, gibt er mit jeder Auslösung ein eigenes Angebot nach Ziffer 3.1 zu dem Preis ab, der im Zeitpunkt der Auslösung gilt, und nur im Rahmen der Bedingungen, die er dafür festgelegt hat. Der Kunde kann die Einrichtung jederzeit ändern, pausieren oder beenden.

3.5Änderungen eines erteilten Auftrags bedürfen der Zustimmung von beelog. Das Weisungsrecht des Kunden nach § 418 HGB bleibt unberührt.

3.6beelog setzt zur Ausführung Service Partner ein. Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit, etwa über bevorzugte Service Partner, besondere Anforderungen oder besondere Konditionen, begründen für sich keine Pflicht zur Erteilung oder Annahme von Aufträgen. Auch wenn ein bestimmter Service Partner vorgesehen ist, entsteht zwischen Kunde und Service Partner kein Vertrag.

3.7Hat trotz zumutbarer Bemühungen von beelog kein Service Partner den Auftrag angenommen, kann beelog innerhalb der in den Konditionen bestimmten Frist nach dem gewünschten Beginn des Auftrags vom Vertrag zurücktreten. beelog informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen vollständig.

4Konditionen

4.1Der Preis umfasst die Beförderung und die im Auftrag vereinbarten Leistungen. Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4.2Wartet das Fahrzeug länger als die nach den Konditionen kostenfreie Wartezeit aus Gründen, die nicht dem Risikobereich von beelog zuzurechnen sind, kann beelog Standgeld nach den Konditionen verlangen (§ 412 Abs. 3 HGB).

4.3Der Kunde kann einen Auftrag jederzeit kündigen (§ 415 Abs. 1 HGB). Er schuldet dann ein Stornoentgelt nach den Konditionen. Beiden Seiten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder höherer Anspruch nach § 415 Abs. 2 HGB besteht. Das Stornoentgelt entfällt, wenn die Kündigung auf Gründen aus dem Risikobereich von beelog beruht.

4.4beelog kann die Berechnung des Preises und die Konditionen für künftige Aufträge jederzeit ändern. Der aktuelle Preis und die geltenden Konditionen sind auf der Plattform einsehbar.

5Pflichten des Kunden

5.1Der Kunde macht auf der Plattform vollständige und richtige Angaben zum Gut, zu den Stopps und zu den Ansprechpartnern.

5.2Gefährliches Gut gibt der Kunde vor Erteilung des Auftrags mit den auf der Plattform verlangten Angaben an. Die Pflichten des Absenders nach dem Gefahrgutrecht bleiben beim Kunden.

5.3Der Kunde hält die für sein Gut geltenden Zoll-, Ausfuhr- und Sanktionsvorschriften ein.

5.4Gesetzlich verbotene Güter übergibt der Kunde nicht. Wertvolles oder diebstahlgefährdetes Gut (Ziffern 1.3 und 1.17 ADSp 2017), lebende Tiere und Umzugsgut befördert beelog nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform. Weitere Ausschlüsse und Bedingungen werden vor Erteilung des Auftrags angezeigt.

5.5Der Kunde sorgt dafür, dass die Stopps zugänglich sind, das Gut zum vereinbarten Zeitpunkt bereitsteht und die angegebenen Ansprechpartner erreichbar sind. Kann das Gut nicht abgeliefert werden, gilt § 419 HGB.

5.6Verletzt der Kunde diese Pflichten, kann beelog die Übernahme des Gutes ablehnen oder die Beförderung abbrechen.

6Versicherung des Gutes

6.1beelog besorgt eine Versicherung des Gutes abweichend von Ziffer 21.2 ADSp 2017 nur, wenn der Kunde sie bei Erteilung des Auftrags wählt.

7Zahlung und Rechnung

7.1Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig, soweit die Konditionen nichts anderes vorsehen.

7.2beelog stellt Rechnungen elektronisch aus.

8Schlussbestimmungen

8.1beelog kann diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Aufträge ändern. Für automatisch erteilte Aufträge (Ziffer 3.4) gilt eine neue Fassung nur, wenn beelog sie mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt hat.

8.2Erklärungen in Textform genügen, auch über die Plattform.

8.3Es gilt deutsches Recht.

8.4Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen der Information.

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